Stefan Breuer – Die Formierung der Disziplinargesellschaft * Leseprobe aus ders., Aspekte totaler Vergesellschaftung
Stefan Breuer
Michel Foucault und die Probleme einer Theorie der Sozialdisziplinierung
Die Formierung der Disziplinargesellschaft
Zu den anregendsten, freilich auch provozierendsten neueren Versuchen, den modernen Vergesellschaftungsprozeß als Disziplinierungsprozeß zu deuten, zählen die Arbeiten, die Michel Foucault seit Mitte der fünfziger Jahre veröffentlicht hat. Schon die Titel dieser Arbeiten verraten, worin sich Foucaults Ansatz vom Vorgehen der großen Gründerväter der Soziologie unterscheidet. Während Marx eine Kritik der politischen Ökonomie schreibt, Durkheim die elementaren Formen der Religion untersucht und Weber eine universalhistorische Theorie der Rationalisierung entwirft, gilt Foucaults Interesse den scheinbar eher marginalen Zonen der Gesellschaft: der psychiatrischen Anstalt (Wahnsinn und Gesellschaft, frz. 1961); der Klinik (Die Geburt der Klinik, frz. 1963); dem Gefängnis (Überwachen und Strafen, frz. 1976).
Dennoch wäre es ein Irrtum, darin einen Verzicht auf Gesellschaftstheorie, einen Rückzug auf eine Teilbereichssoziologie der Medizin oder der Strafjustiz zu sehen. Für Foucault ist die Gesellschaft zwar im Unterschied zu Hegel oder Marx keine Totalität mehr, sondern ein polyzentrisches Geflecht von Machtbeziehungen; gleichwohl gehorchen diese Beziehungen ähnlichen Konstruktionsprinzipien, die gerade in den scheinbar peripheren Bereichen mit besonderer Deutlichkeit hervortreten. Klinik und Gefängnis, Psychiatrie und Kaserne sind exemplarische Institutionen, Zonen besonderer Verdichtung der “Macht”, die es erlauben, die moderne Gesellschaft als das zu erkennen, was sie ist: als “Disziplinargesellschaft”. Foucaults Analyse der wichtigsten Etappen der Entstehung und Durchsetzung dieser Disziplinargesellschaft soll im folgenden kurz vorgestellt (I) und anschließend im Hinblick auf ihre Plausibilität überprüft werden (II).
I. Die Disziplin im “klassischen Zeitalter” (17./18. Jhdt.)
Die entscheidende Weichenstellung für den Übergang von der feudal-absolutistischen “Souveränitäts-Macht” zur modernen Disziplinargesellschaft erfolgt im 17. und 18. Jh., dem “klassischen Zeitalter”, wie es von den französischen Historikern genannt wird. Zwar dominiert zu diesem Zeitpunkt mit der Monarchie noch eine Form der Macht, “die wesentlich an der Abschöpfung und am Tode orientiert war” (SW 110 ) – eine Form, die sich verfassungsrechtlich in der Souveränität und der ihr korrespondierenden Gesetzgebungskompetenz manifestiert und die strafrechtlich in den Riten und Marterzeremonien der “Abschreckungsmacht” erscheint. Zur gleichen Zeit aber bereitet sich gesamtgesellschaftlich ein Umbruch vor, in dessen Verlauf auch die Macht eine tiefgreifende Transformation erfährt. Am Beispiel der bäuerlichen Delinquenz zeigt Foucault, daß das klassische Zeitalter der Schauplatz neuer Formen der Gesetzwidrigkeit ist, die sich nicht mehr primär gegen die Rechte des Adels oder des Königs richten, sondern gegen Güter; ein Wandel, mit dem die Bevölkerung auf neue Formen der Kapitalakkumulation, der Produktionsverhältnisse, der Aneignungsstrukturen reagiert (ÜS 110). Mit dem Anwachsen kapitalistischer Produktionsapparate und dem demographischen Wachstumsstoß des 18. Jhs. verbreitern und vervielfachen sich die Konfliktlinien und lassen dadurch die klassische, auf der Veranstaltung exemplarischer Straffeste beruhende Souveränitäts- und Abschreckungsmacht zunehmend unwirksam werden (ÜS 280). Eben diese Umbruchphase, in der die Gesellschaft gleichsam aus dem engen Rahmen herauswächst, in den sie durch die Institutionen der Monarchie gebannt war, ist die Zeit, in der neue Verfahren und Mechanismen der Macht auf den Plan treten: Verfahren, “die nicht mit dem Recht, sondern mit der Technik arbeiten, nicht mit dem Gesetz, sondern mit der Normalisierung, nicht mit der Strafe, sondern mit der Kontrolle, und die sich auf Ebenen und in Formen vollziehen, die über den Staat und seine Apparate hinausgehen” (SW 110f.; Hervorhebung S. B.). Welche Verfahren sind hier gemeint?
Um zunächst beim Beispiel der Strafjustiz zu bleiben: Noch unter dem Ancien Regime beginnen sich Forderungen der Aufklärer nach Humanisierung des Strafrechts und Ökonomisierung der Strafgewalt in einer Reihe von Reformen geltend zu machen, die die Ersetzung der alten “Ökonomie der Verausgabung und des Exzesses” durch eine “Ökonomie der Kontinuität und der Dauer” ermöglichen (ÜS 111). Während die absolutistische Souveränitäts-Macht mit ihrer Sprunghaftigkeit und Regellosigkeit sowie mit der Weitmaschigkeit ihres Kontrollnetzes den Gesetzwidrigkeiten der Untertanen einen breiten Raum ließ, bemühen sich die Justizaufklärer darum, durch Milderung der Strafen, sorgfältigere Kodifizierung und Rationalisierung der Gewaltausübung die Basis für einen neuen gesamtgesellschaftlichen Konsens hinsichtlich der Strafgewalt zu schaffen, um eine wirksamere Verteidigung gegen einen Gegner zu ermöglichen, “der jetzt raffinierter, aber auch verbreiteter im gesellschaftlichen Körper ist” (ÜS 113). Indem sie die Willkür des Souveräns anprangert, bereitet die Aufklärung zugleich den Boden für ein neues, perfekteres System der sozialen Kontrolle. Richter und Ankläger, Verteidiger und Angeklagte werden in ein diskursives Gefüge eingeschlossen, dessen Sinn nicht mehr in der schreckenerregenden Wiederherstellung der Souveränität, sondern in der Wiederinkraftsetzung des Strafgesetzbuches bestehen soll (ÜS 141).
Dieser Prozeß der “Diskursivierung”, für den Foucault eine exakte Definition schuldig bleibt, meint im wesentlichen Folgendes: Auf der einen Seite haben wir es mit einer Kodifizierung und Rationalisierung zu tun. die den Untertanen zweifellos neue Sicherheiten bringt: Die Macht wird an Regeln gebunden, das Individuum als Rechtssubjekt anerkannt, die Strafe in ein Mittel verwandelt, das die Rechtssubjektivität wieder herstellen soll. Auf der anderen Seite aber wird gerade dadurch eine äußerste Verfeinerung und Vervollkommnung der Unterwerfung und Disziplinierung ermöglicht. Der Kodifizierung entspricht eine zunehmende Individualisierung der Strafen und eine Objektivierung von Verbrechen und Verbrecher. Das Rechtssubjekt wird Gegenstand einer klassifizierenden und vergegenständlichenden Betrachtungsweise, die den Einzelnen in ein komplexes Tableau justiziabler Eigenschaften und Tatbestände einordnet. Es wird geprüft, beurteilt, registriert, so daß jede seiner Eigenschaften mittels einer Reihe von Codes und deren Korrelierung dokumentierbar wird. Durch die vielfältigen Praktiken der Überwachung und Kontrolle, der Einstufung und der Zuordnung bildet sich, was Foucault als die andere, “dunkle” Seite des Rechtssubjekts bezeichnet: das “Disziplinarindividuum”, das von den neuen Machttechniken “fabriziert” wird (US 396).
Der Prozeß der Diskursivierung und Unterwerfung beschränkt sich indessen nicht auf die Strafjustiz. Foucault spürt ihn auf in der neuen Einstellung der Gesellschaft gegenüber dem Wahnsinn, der ausgegrenzt, interniert und in eine Form der Geisteskrankheit verwandelt wird, mit der die Gesellschaft nur noch durch das abstrakte Medium der psychiatrischen Wissenschaft kommuniziert. Er entdeckt ihn in der explosionsartigen Vermehrung der Diskurse über Sexualität, die zur Bildung eines gigantischen Registers der Lüste und Perversionen führt. Er lokalisiert ihn im “ärztlichen Blick” und in der wissenschaftlichen Kontrolle der Krankheiten und Infektionen, in der administrativen Kontrolle der Heilmittel, der Todesfälle und Geburten, der Verstellungen und der Abwesenheiten, schließlich in der militärischen Kontrolle der Deserteure, der fiskalischen Kontrolle der Waren, der ökonomischen Planung der Produktionsabläufe. In allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist das klas sische Zeitalter der Schauplatz einer unerhörten Verdichtung der Diskurse und Identifikationsmechanismen, die allesamt nur das eine Ziel haben: die Herstellung des durchschaubaren und damit kontrollierbaren Individuums. “Die ,Aufklärung’, welche die Freiheiten entdeckt hat”, schreibt Foucault, “hat auch die Disziplinen erfunden” (ÜS 285).
Diskursive und nichtdiskursive Wurzeln der Disziplin
Es wäre allerdings ein Mißverständnis, wenn man aus dieser Formulierung folgern wollte, daß die Wurzeln der modernen Disziplinargesellschaft ausschließlich diskursiver Natur seien. Im Unterschied etwa zu Gerhard Oestreich, der in analoger Weise die frühe Neuzeit als einen Prozeß der “Fundamentaldisziplinierung” interpretiert (Oestreich 1969, 194), diesen aber im wesentlichen als Umsetzung eines bestimmten “Diskurses” versteht – des Neustoizismus -, stellt sich für Foucault der Vorgang komplexer dar. Gewiß spielen diskursive Praktiken bei der Formierung der Disziplinargesellschaft eine entscheidende Rolle; doch stehen sie zugleich in enger Beziehung zu nichtdiskursiven Praktiken, wie etwa der Praxis der Schule und des Gefängnisses, des Spitals oder der Manufaktur. Die Bildung eines Wissens von den Individuen geht den Kontroll- und Disziplinierungspraktiken nicht voran, sie ist mit ihnen gleichursprünglich und setzt sie ebenso voraus wie sie sie weiterentwickelt.
“Das große Buch vom Menschen als Maschine wurde gleichzeitig auf zwei Registern geschrieben: auf dem anatomisch-metaphysischen Register, dessen erste Seiten von Descartes stammen und das von den Medizinern und Philosophen fortgeschrieben wurde; und auf dem technisch-politischen Register, das sich aus einer Masse von Militär-, Schul- und Spitalreglements sowie aus empirischen und rationalen Prozeduren zur Kontrolle oder Korrektur der Körpertätigkeiten angehäuft hat” (ÜS 174).
Beide Register ergänzen und verstärken sich wechselseitig, durchdringen einander und schließen sich zu jenem “Macht-Wissen” (SW 75) zusammen, das jede Vermehrung der Erkenntnis sogleich in eine Intensivierung der sozialen Kontrolle umschlagen läßt.
Hinzu kommt ein weiterer Gedanke. Die Disziplinargesellschaft hat nicht nur kein ideologisches Zentrum, sie hat auch kein politisches oder ökonomisches Zentrum, keine “Basis”, auf die sich der Disziplinierungsprozeß “in letzter Instanz” zurückführen ließe. Wohl läßt sich im klassischen Zeitalter eine “Verstaatlichung der Disziplinarmechanismen” registrieren, die am deutlichsten in der Organisation der Polizei sowie im Aufbau einer zentralisierten Verwaltung greifbar ist (ÜS 273). Auch spielt, wie bereits bemerkt, das Aufkommen des Kapitalismus für die Durchsetzung der neuen Machtformen keine geringe Rolle: Das Wachstum der kapitalistischen Gesellschaft, so notiert Foucault an einer Stelle, habe die Eigenart der Disziplinargewalt hervorgerufen, die im 18. Jh. ihren Siegeszug angetreten haben (ÜS 273). Gleichwohl hat die Disziplin weder im Staat noch im Kapitalismus bzw. den kapitalistischen Klassen ihren Ursprung. Sie strahlt nicht von einem Zentrum aus, sondern von verstreuten, vielfältigen Machtkonstellationen, deren “Möglichkeitsbedingung … nicht in der ursprünglichen Existenz eines Mittelpunktes, nicht in einer Sonne der Souveränität” liegt (SW 114). Die Disziplin greift Strategien und Mechanismen auf, die unabhängig voneinander in den Klöstern und Kasernen, den Kollegs und Internaten entwickelt wurden; sie knüpft an die Praktiken der “politischen Anatomie” an, die dem militärischen Drill zugrundeliegen, an die Techniken der mönchischen Askese und Isolation, an die ökonomischen Tableaus ebenso wie an die Taxinomien der “Naturgeschichte”. Sie erschöpft sich nicht in der Unterwerfungspraxis des Staates und in den Ausbeutungsmechanismen der kapitalistischen Manufaktur, auch wenn nicht zu bestreiten ist, daß ihre Ausbreitung durch beide Institutionen mächtig gefördert wird.
“Diese Macht”, sagt Foucault, “ist nicht so sehr etwas, was jemand besitzt, sondern vielmehr etwas, was sich entfaltet; nicht so sehr das erworbene oder bewahrte ‚Privileg’ der herrschenden Klasse, sondern vielmehr die Gesamtwirkung ihrer strategischen Positionen – eine Wirkung, welche durch die Position der Beherrschten offenbart und gelegentlich erneuert wird” (ÜS 38).
Die Macht und ihre spezifische Erscheinungsform – die Disziplin – ist also kein einseitiges Verhältnis der Repression, das von einem bestimmten, die Totalität der Gesellschaft determinierenden Zentrum ausstrahlt – eine Auffassung, die sich ganz offensichtlich gegen die Marx-Interpretation Althussers richtet, die die Gesellschaft als eine Struktur mit Dominante begreift und demzufolge alle Anstrengungen auf eine revolutionäre Umwandlung dieser Dominante (d. h. letztlich: des bürgerlichen Privatrechts) konzentriert. Nach Foucault ist dagegen schon der Begriff der Repression gänzlich ungeeignet, um die spezifische Differenz der modernen Macht-Wissen-Komplexe zu erfassen. Denn die Macht setzt zwar Unterwerfung voraus, sie parzelliert die Individuen, klassifiziert sie und fügt sie in eine hierarchische Ordnung ein, die durch präzise Befehlssysteme strukturiert ist. Sie erschöpft sich jedoch nicht darin. Man müsse aufhören, schreibt Foucault, “die Wirkungen der Macht immer negativ zu beschreiben, als ob sie nur ‚ausschließen’, ‚unterdrücken’, ‚verdrängen’, ‚zensieren’, ‚abstrahieren’, ‚maskieren’, ‚verschleiern’ würde. In Wirklichkeit ist die Macht produktiv; und sie produziert Wirkliches. Sie produziert Gegenstandsbereiche und Wahrheitsrituale: das Individuum und seine Erkenntnisse sind Ergebnisse dieser Produktion” (ÜS 250).
Vom Gefängnis zum panoptischen “Kerker-Kontinuum”
In äußerster Verdichtung erscheint diese produktive Funktion der Macht in der modernen Form des Gefängnisses, wie sie seit 1830 unter dem Einfluß von Benthams “Panopticon” (1787) Gestalt gewinnt. Als eine Institution, deren Aufgabe sich keineswegs darauf beschränkt, den Freiheitsentzug zu organisieren, vielmehr von Anfang an durch das Ziel bestimmt ist, “Transformationen an den Individuen vorzunehmen” (ÜS 317), verkörpert das Gefängnis gleichsam die Elementarform der Diszplinargesellschaft, ähnlich wie nach Marx die Ware als Elementarform der bürgerlichen Gesellschaft fungiert. Das Gefängnis ist zugleich Kaserne und Schule, Werkstatt und Spital; es unterdrückt die gesellschaftlich unerwünschten Eigenschaften und modelliert die erwünschten. Sein Produkt sind Individuen, “die nach den allgemeinen Normen einer industriellen Gesellschaft mechanisiert sind” (ÜS 310). Als ein vollkommener Disziplinarapparat erfaßt es sämtliche Aspekte des Individuums: seine physische Erscheinung wie seine moralische Einstellung, seine Arbeitsneigung wie sein Alltagsverhalten; und alle diese Manifestationen werden nicht nur kontrolliert und reglementiert, sondern von Grund auf “reformiert”, bis sie den geltenden Standards entsprechen. Das “Kerkersystem”, das im Jahr 1840, dem Eröffnungsjahr der Jugendstrafanstalt von Mettray, vollständig ausgebildet gewesen sei, enthält in gebündelter und konzentrierter Form all jene Mechanismen der Normalisierung und Disziplinierung, die seitdem aus der “Disziplinargesellschaft” nicht mehr wegzudenken sind.
Deren Formierung erschöpft sich damit letztlich in einer Bewegung der Ausdehnung und Erweiterung: vom “Kerker-System” der Gefängnisse und geschlossenen Anstalten zu dem, was Foucault den “Kerker-Archipel” bzw. das “große Kerker-Kontinuum” nennt (US 382f.). Vermittelt über zahlreiche Stützpunkte – die Waisenhäuser, die Asyle für “gefallene Mädchen”, die Heime für Lehrlinge, die korrespondierenden Einrichtungen wie Wohlfahrtsgesellschaften, Sittlichkeitsvereine, Arbeitersiedlungen und -wohnheime – breitet sich das “pano ptische Schema” auf die gesamte Gesellschaft aus und überzieht alle sozialen Bereiche mit einem großen “Kerkernetz”, dessen primäre Funktion in der “Normierung” besteht. Die Disziplin rückt von den Rändern der Gesellschaft in deren große Hauptfunktionen vor und verliert immer mehr ihre Rolle als Ausschließung oder Sühnung, Einsperrung oder Rückzug. Sie schaltet sich in die Produktion ein, in die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, in den militärischen und in den administrativen Apparat (US 271); und indem sie sich solchermaßen verallgemeinert, indem sie sich vor allem zunehmend verwissenschaftlicht, kann ihre repressive Seite zurücktreten.
“In dem Maße, in dem die Medizin, die Psychologie, die Erziehung, die Fürsorge, die Sozialarbeit immer mehr Kontroll- und Sanktionsgewalten übernehmen, kann sich der Justizapparat seinerseits zunehmend medizinisieren, psychologisieren. pädagogisieren; und in eben diesem Maße verliert das Scharnier an Nützlichkeit, welches das Gefängnis darstellte, als es durch die Kluft zwischen seinem Besserungsdiskurs und seiner Wirkung als Delinquenzkonsolidierung die Strafgewalt mit der Disziplinargewalt verknüpfte. Inmitten dieser immer dichter werdenden Normalisierungsnetze verliert das Gefängnis an Bedeutung” (ÜS 394).
Um das Fazit von “Überwachen und Strafen” auf eine Formel zu bringen: Die Gefängnistore können geöffnet werden, weil die Gesellschaft selbst zum Gefängnis geworden ist.
II. Foucaults Verhältnis zum kritischen Materialismus
Auch wenn man die hier angedeutete Perspektive für heillos überzogen, undifferenziert und politisch fatal hält, wird man Foucaults Werk den Respekt nicht versagen können: Die luziden Analysen der Funktionsweise des Gefängnisses, die brillante Phänomenologie der Disziplinen und die überraschenden Hypothesen von “Sexualität und Wahrheit” zählen m. E. neben den Arbeiten von Marx, Elias, Weber, Oestreich u. a. zu den wichtigsten Beiträgen zu einer Theorie der Sozialdisziplinierung, über die wir gegenwärtig verfügen. Sowohl gegenüber dem orthodoxen Marxismus als auch gegenüber dem soziologischen Funktionalismus kommt Foucault die Rolle eines wichtigen Korrektivs zu, in dem, wie zu Recht bemerkt worden ist, zentrale Intentionen der älteren Kritischen Theorie aufgehoben sind (vgl. Burger u. a. 1978, 3 ff.) – auch wenn Foucault selbst mit der Anerkennung von Vorläufern eher sparsam ist und allenfalls Nietzsche einen Platz in seiner Ahnengalerie einräumt.
Dennoch stellt sich nach mehrmaliger Lektüre Skepsis hinsichtlich der Plausibilität und Tragfähigkeit des theoretischen Grundgerüsts ein, mit dessen Hilfe Foucault seine imposanten Gebäude errichtet. Zwar ist der Ausgangspunkt, die Leiterfahrung, um die sich Foucaults Denken organisiert, durchaus einsichtig: der Gedanke, daß die wachsende soziale Kontrolle in den hochindustrialisierten Gesellschaften der Gegenwart eng mit dem Prozeß der Verwissenschaftlichung, Rationalisierung und “Diskursivierung” zusammenhängt; und daß dem daraus entstehenden “stählernen Gehäuse” (Max Weber) nicht durch die Änderung einzelner Institutionen (Eigentum, Staat etc.) beizukommen ist. Im Kontext einer Theorie der abstrakten Vergesellschaftung, die um die Beziehungen zwischen Rationalisierung und Warenform kreist, ist dieser Gedanke ja seit langem ein Gemeingut des kritischen Marxismus von Lukács bis Adorno. Lukács beispielsweise hebt in “Geschichte und Klassenbewußtsein” die “Ablösung der Phänomene der Verdinglichung vom ökonomischen Grund ihrer Existenz” als das Spezifikum des modernen Kapitalismus hervor und bemerkt, daß die Verwandlung aller Gegenstände in Waren, ihre Quantifizierung zu fetischistischen Tauschwerten nicht nur ein intensiver, sondern zugleich ein extensiver Prozeß der Ausbreitung dieser Formen “auf das Ganze des gesellschaftlichen Seins” sei (Lukács 1968, 270, 355); und die Kritische Theorie hat einen großen Teil ihrer Anstrengungen auf den Nachweis gerichtet, wie dieser Fetischisierungsprozeß sich in die psychische Struktur, die Kunstproduktion, die Kulturindustrie etc. übersetzt.
Das vom kritischen Materialismus in Angriff genommene Projekt einer historisch-materialistischen Analyse der Beziehungen zwischen Gesellschaftsstruktur und Diskursivität wird jedoch von Foucault nicht fortgeführt – wie es scheint, vor allem aufgrund seiner Distanzierung von den fraglos vorhandenen subjektivistischen Zügen, die namentlich bei Lukács, Sartre u.a. mit diesem Projekt verbunden sind. Von der berechtigten Kritik an diesen Konzeptionen läßt sich Foucault jedoch zu der Behauptung der grundsätzlichen Unmöglichkeit einer “globalen Geschichte” hinreißen, worunter er jeden Versuch versteht, den Gesamtzusammenhang einer Epoche oder einer Gesellschaft und die ihm zugrundeliegenden Strukturprinzipien zu erfassen. Nach seiner Überzeugung ist die Annahme, daß sich innerhalb einer Gesellschaft ein System homogener Beziehungen feststellen läßt, ein Netz von Kausalitäten, das die Ableitung und Zurückführung der Elemente auf eine zentrale Struktur gestattet, eine pure Ideologie, in der sich der “transzendentale Narzißmus” des abendländischen Denkens spiegelt: der Glaube an die Stifterfunktion eines souveränen Subjekts und an die Garantie, “daß alles, was ihm entgangen ist, ihm wiedergegeben werden kann” (AW 23). So stark ist Foucaults antithetische Fixierung auf diesen Subjektivismus, daß er die Möglichkeit einer nichtsubjektivistischen, um eine Theorie der gesellschaftlichen Synthesis zentrierten “globalen Geschichte”, wie sie in den Werken der klassischen Soziologen durchaus angelegt ist, an keiner Stelle in Erwägung zieht.
Diese Vorentscheidung auf analytischer Ebene hat jedoch schwerwiegende Folgen. Die strikte Weigerung, sich um einen strukturierten Gesellschaftsbegriff zu bemühen, führt bei Foucault zwangsläufig dazu, daß anstelle eine Analyse der Beziehungen zwischen Gesellschaftsstruktur und Struktur des Wissens eine empirische Beschreibung dieser Beziehungen tritt, die zwar in vielfacher Hinsicht außerordentlich anschaulich ist, diesen Gewinn aber mit einem Verlust an theoretischer Tiefenschärfe bezahlt. Unscharf bleibt die Entstehung einer so zentralen Kategorie wie der modernen Individualität, für die uns Foucault mindestens vier verschiedene Ursachen anbietet: das römische Recht, den mittelalterlichen Strafprozeß, das Christentum und die Aufklärung (SdW 75; SW 75, 78, 87, 137; ÜS 249 f.).
Unscharf bleiben die Beziehungen zwischen den verschiedenen Disziplinen militärischer, ökonomischer oder religiöser Art, die meist nur deskriptiv vorgestellt, nicht aber im Hinblick auf gemeinsame Strukturprinzipien analysiert werden. Unscharf bleiben die Beziehungen zwischen Diskursivierung, Disziplinierung und gesellschaftlichem Wandel, die, wenn überhaupt, dann in funktionalistischer Manier erörtert werden.
Und unscharf bleibt letztlich sowohl in logisch-struktureller als auch in historischer Hinsicht der ganze Prozeß der Disziplinierung selbst, insbesondere der Übergang von der sogen. Ausnahmedisziplin zur verallgemeinerten Disziplin, der von Foucault als Veralltäglichung und (sit venia verbo) “Verbetrieblichung” der Disziplin vorgestellt wird (vgl. ÜS 263ff., zur historischen Kritik vgl. Treiber/Steinert 1980, 77ff.). Foucault gibt uns mit seiner Schilderung des Benthamschen Panopticons zwar ein blendendes Exempel für diesen Prozeß – doch blendend durchaus auch im negativen Sinne, insofern die schlagende Evidenz dieses Modells die zentrale Frage nach dem Modus seiner Verallgemeinerung überdeckt. Die kernige These, daß die Fabriken, Schulen, Kasernen, Spitäler etc. den Gefängnissen glichen (ÜS 292), kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß dies nicht mehr ist als eine Metapher, daß das Panopticon seinen spezifischen Ort in der Strafjustiz hat und nirgends sons t und daß die genannten Institutionen andere Formen der Disziplinierung kennen. Der Zusammenhang ist offensichtlich abstrakter, wie Foucault selbst mit dem Hinweis auf das “panoptische Schema” deutlich macht, das man von seiner spezifischen Verwendung ablösen könne und müsse (ÜS 264); aber anstatt von hier aus zu einer Strukturanalyse überzugehen, die die Bedingungen und Modalitäten der Ablösung dieses “Schemas” aus seinem spezifischen Kontext präzisierte, bricht er den Gedanken ab und verliert sich in höchst wolkigen und in dieser Form wohl kaum ernstgemeinten Reflexionen über das “große Kerker-Kontinuum”.
Kritik des Machtbegriffs
Aber auch, wenn man den eher metaphorischen Charakter dieser Analyse akzeptiert, bleibt fraglich, ob man die im Panopticon symbolisch vorgestellte Anonymisierung und Entindividualisierung der Disziplin mithilfe jenes Begriffes einfangen kann, der gleichsam das alpha und omega von Foucaults neueren Arbeiten bildet: des Begriffs der Macht. Ich halte diesen Begriff, um den sich in der französischen Diskussion inzwischen eine Überfülle von Scheinkonkretionen rankt, für äußerst problematisch. Nicht nur, daß “Macht”, wie schon Max Weber feststellte, soziologisch gesehen ein amorpher Begriff ist, der lediglich die situativ wechselnde Chance bezeichnet, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen (Weber, WuG 28). Er ist darüber hinaus gerade durch seine Bindung an Willensverhältnisse, an Intentionen und Interaktionen, für die Analyse des Foucault doch primär interessierenden Prozesses der Verallgemeinerung der Disziplin ungeeignet, weil diese Verallgemeinerung durch Diskurse, d. h. durch Wissenschaft vermittelt ist, deren Besonderheit nun einmal in ihrer Indifferenz gegenüber Willensbeziehungen besteht. Es ist zwar richtig, daß eine ganze Reihe von Diskursen in der frühen Neuzeit mit politischem Vorzeichen ins Dasein tritt: Es gibt in der Tat eine “politische Anatomie” und eine “politische Technologie”, wie ja auch bekanntlich die Ökonomie sich zunächst als “politische Ökonomie” begreift. Alle diese Formen verweisen auf die fraglos enge Verzahnung zwischen dominierenden Herrschafts- und Aneignungsinteressen einerseits und Wissensformen andererseits, die für die Inkubationsphase des modernen Kapitalismus typisch ist; es ist daher auch keineswegs zufällig, daß sämtliche Beispiele, mit denen Foucault seine Thesen illustriert, aus dieser Phase stammen. Jedoch: Wenn es einen herausragenden Zug in der Entwicklung seit dem 19. Jh. gibt, dann den, daß sowohl die Gesellschaft als auch die Wissenschaft immer weniger durch offene, personale Machtrelationen bestimmt sind und sich stattdessen in Formen abstrakt und anonym gewordner Verhältnisse realisieren, die sich mit dem Begriff der Macht nur um den Preis einer contradictio in adiecto bezeichnen lassen. Die unterschiedlose Subsumtion der politisch strukturierten Gesellschaft des Ancien Regime und der modernen kapitalistischen Gesellschaft unter einen Begriff der Macht, der von Foucault selbst als “Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln” (DM 71), als eine “Form kriegerischer Herrschaft” und als “verallgemeinerter Krieg” (ebda. 40, ÜS 38, 217) definiert wird, verdeckt die grundlegende Tatsache, daß die heutige Welt, wie es Marx ausgedrückt hat, eine Welt der “SACHLICHEN Abhängigkeitsverhältnisse im Gegensatz zu den PERSÖNLICHEN” ist, eine Welt, in der die Individuen “von ABSTRAKTIONEN beherrscht werden, während sie früher voneinander abhingen” (Grundrisse, 81 f.).
Dieser Satz gilt für den Funktionszusammenhang der kapitalistischen Gesellschaft, der sich nach Marx bekanntlich so sehr anonymisiert, daß der Kapitalist selbst im Zuge der Entwicklung zum Aktienkapital als überflüssige Person aus dem Produktionsprozeß verschwindet; er gilt in noch eminenterem Sinne für Wissenschaft und Technik, die schon längst nicht mehr auf einen bestimmten Willenstypus (den “Willen zur Macht” oder den “Willen zur Wahrheit”) zurückgeführt werden können. Wissenschaft und Technik gehorchen keinem einzigen der Kriterien, die Foucault für die Macht anführt. Sie sind weder relational noch intentional, noch partikular-interessengebunden, noch militärisch-kriegerisch, obwohl sie alles dies auch sein können. Ihre Kriterien sind primär ausnahmslose Geltung und absolute Notwendigkeit, durchgehende rationale Gesetzmäßigkeit und Autonomie im Sinne der Kontrolle über ihre Voraussetzungen. Wissenschaft und Technik sind keine Funktion der Macht, sie ersetzen vielmehr das Gefüge wechselnder Willensverhältnisse durch ein System, in dem Willensverhältnisse nur noch eine marginale Rolle spielen, und dies um so mehr, je mehr sich die Technik aus ihrer bislang noch dominierenden instrumentellen, d. h. auf bestimmten Willensinputs beruhenden Form zu einem selbsttätigen und selbstreferentiellen System entwickelt.
Nur en passant sei darauf verwiesen, daß in Schlüsselbereichen wie der Informationstechnologie mittlerweile längst ein Stadium erreicht ist, in dem Maschinen selbständig lernen und neue Formen des Wissens produzieren, während in der Gen- und Nukleartechnologie irreversible Eingriffe in die natürliche Evolution bevorstehen, aus denen ganz neuartige und vermutlich wenig erfreuliche Folgezwänge für das politische und soziale Handeln entstehen.
Der klassische Krieg ließ sich per Willensentschluß beenden oder doch wenigstens in einen bewaffneten Frieden überführen. Es gibt Grund zu der Annahme, daß sich die Evolution des Wissens solchen Formen der Normierung längst schon entzieht, ja daß Politik und Recht, diese beiden Formen der Manifestation und der Hegung der Macht, nach einem Wort von Luhmann, nicht mehr als primäre Entwicklungsfaktoren angesehen werden können.
Mit all dem will ich keineswegs behaupten, daß es keinen Zusammenhang zwischen Gesellschaftsform und Wissensform gibt, daß wir in Fragen der Logik, der Mathematik, der experimentellen Anordnung auf den Boden zeitloser Wahrheiten versetzt sind, die sich jeder historischen und gesellschaftswissenschaftlichen Analyse entziehen. Ganz im Gegenteil: Gerade in jüngster Zeit gibt es eine Reihe vielversprechender Versuche, die strukturelle Homologie von abstrakter (kapitalistischer) Vergesellschaftung und wissenschaftlicher Organisation der Erfahrung herauszuarbeiten und analog zur Marxschen Zurückführung der nationalökonomischen Kategorien auf bestimmte gesellschaftliche Verhältnisse auch die zentralen Kategorien von Wissenschaft und Technik auf ihren gesellschaftlichen Grund hin durchsichtig zu machen (vgl. z.B. für die Newtonsche Mechanik die Studie von Freudenthal 1982, die die Entstehung der analytisch-synthetischen Methode mit dem aufkommenden bürgerlichen Individualismus in Zusammenhang bringt).
Festzuhalten aber ist, daß dieser Zusammenhang nur erfaßt werden kann, wenn man sich erstens den immanenten Kriterien der Wissenschaft stellt und diese nicht dadurch unterläuft, daß man sie a priori als bloß politisch mißdeutet; und zweitens, wenn man die verschiedenen Diskurse und Disziplinen nicht nur beschreibt, sondern zu den jeweiligen dominierenden gesellschaftlichen Strukturen einer Epoche in Beziehung setzt – also, in Foucaults Worten: “globale Geschichte” betreibt. Foucaults Arbeiten beweisen nicht, daß eine solche, um Strukturen, nicht um Subjekte zentrierte “globale Geschichte” unmöglich ist. Sie zeigen hingegen, daß die Alternative in der Auflösung aller Unterscheidungen im Nebel eines Unbegriffs wie “Macht” besteht, der, weil er alles und jedes bezeichnet, zugleich nichts bezeichnet.
Aus: Ders., Aspekte totaler Vergesellschaftung, Freiburg: ça ira 1985, S. 300 – 307
Zitierte Literatur
- R. Burger u.a.: Statt eines Interviews. Michel Foucault und das Gefängnis, in: Kriminalsoziologische Bibliografie 5 (1978) H. 19/20, S . 1-16.
- M. Foucault: Wahnsinn und Gesellschaft. Eine Geschichte des Wahns im Zeitalter der Vernunft. Frankfurt: Suhrkamp 1969.
- Ders.: Die Geburt der Klinik. Eine Archäologie des ärztlichen Blicks. München: Hanser 1973.
- Ders.: Archäologie des Wissens. Frankfurt: Suhrkamp 1973 (AW).
- Ders.: Von der Subversion des Wissens. München: Hanser 1974 (SdW).
- Ders.: Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt: Suhrkamp 1976 (US).
- Ders.: Sexualität und Wahrheit Bd. 1: Der Wille zum Wissen. Frankfurt: Suhrkamp 1977 (SW).
- Ders.: Dispositive der Macht. Berlin: Merve 1978
- (DM).
- G. Freudenthal: Atom und Individuum im Zeitalter Newtons. Zur Genese der mechanistischen Natur- und Sozialphilosophie, Frankfurt: Suhrkamp 1982.
- G. Lukacs: Geschichte und Klassenbewußtsein, Neuwied-Berlin: Luchterhand 1968.
- K. Marx: Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, Berlin (DDR): Dietz 1974.
- G. Oestreich: Geist und Gestalt des frühmodernen Staates, Berlin: Duncker und Humblot 1969.
- H. Treiber/H. Steinen: Die Fabrikation des zuverlässigen Menschen, München: H. Moos 1980.
- M. Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen: J. C. B. Mohr 1922 (WuG).