Initiative Sozialistisches Forum – Kritik der Flüchtlingspolitik
Initiative Sozialistisches Forum
Kritik der Flüchtlingspolitik
Gegen Flüchtlingspolitik
Es gibt keine gute Flüchtlingspolitik. Zumindest dann nicht, wenn das Gute, auf das hier rekurriert wird, keinen partikularen oder instrumentellen Sinn, sondern einen moralischen, und das kann nur heißen: universellen, Sinn hat. Der Unterschied zwischen demjenigen, der glaubt in Fragen der Flüchtlingspolitik mitreden zu müssen, und demjenigen, um den es bei dieser Politik geht, der Unterschied also zwischen dem Flüchtlingspolitiker – egal ob er wirklich etwas zu entscheiden hat oder nicht – und dem Flüchtling, ist, dass der erstere in einem Land lebt, in dem leben zu dürfen für letzteren nicht selbstverständlich ist, sondern beantragt werden muss. Von einem universellen Gesichtspunkt (und wer hier von Moral nicht sprechen mag, darf ihn auch Wahrheit oder Vernunft nennen) aus kann aber aus dem Zufall des Geburtsortes gar nichts folgen: keine moralische Berechtigung, darüber zu befinden, wer an einem bestimmten Ort leben darf und wer nicht. Flüchtlingspolitik ist also weder eine an sich neutrale Sache, die nur von den falschen Leuten betrieben wird, noch ein „neutraler“ Politikbereich, der gut oder schlecht sein kann – sie ist an sich schon Index des Falschen. Auch ist das Asylrecht nicht die nette und menschliche Seite staatlicher Gewalt, sondern als Kriterienkatalog darüber, wer sich in einem Land zu Recht oder Unrecht aufhalten darf, ein perennierender Skandal.
Da die Welt unvernünftig in konkurrierende, partikulare Staaten eingerichtet ist, lässt sich überhaupt nur darüber diskutieren, wer in Deutschland oder Europa leben darf und wer nicht, sofern die Grundlage dieser Diskussion verdrängt wird: die Gewalt der Staaten. Von dieser Gewalt zehrt die Position des linken Flüchtlingspolitikers, der mit „unserer“ moralischen Verpflichtung argumentiert, „diesen“ Menschen, die da kommen, zu helfen, nicht minder denn der rechte, der um „unsere“ Kultur oder „unseren“ Wohlstand fürchtet. Die Bedingung der Möglichkeit der ersten Person Plural ist das unverdiente und durch nichts als Gewalt verteidigte Privileg des Geburtsorts. Für je menschenfreundlicher sich der Flüchtlingspolitiker hält, desto mehr verdrängt er die Gewalt, die die unaufhebbare Grundlage seiner Menschenfreundlichkeit ist. Noch sein Mitleid, dessen Fehlen der eher linke den eher rechten Flüchtlingspolitikern vorwirft, nährt sich, wie deren Kälte, von der Position, Subjekt, nicht Objekt, der „Flüchtlingsfrage“ sein zu können.
Die sich selbst feiernde Hilfsbereitschaft für die Flüchtlinge, wie sie noch im Sommer zu beobachten war, dürfte sich nicht zuletzt aus dem Wunsch und der Gewissheit gespeist haben, dass sich an der gesellschaftlichen Hierarchie zwischen dem Almosenspender und -empfänger so schnell nichts ändern wird. Dieser Wunsch malt sich den Flüchtling als den per se guten und entweder tendenziell auf Dauer unmündigen und hilfsbedürftigen, der idealerweise als Familie, Kind oder Frau nach Deutschland kommt oder aber als den gut ausgebildeten, den man sofort als Chance begreift, dem Pflegenotstand abzuhelfen, als ob sie alle Pfleger wären oder sein wollten – nicht minder ein Zerrbild als der neidvolle Blick der Dunkeldeutschen auf den Flüchtling, dem angeblich alles hinterhergetragen wird.
Wenn Vernunft universell ist und etwas Anderes als die instrumentelle Vernunft des partikularen Interesses eines Staatsbürgers, dann gibt es keinen vernünftigen Grund, auch nur einem Menschen die Einreise und den Aufenthalt zu verweigern, ja es gibt noch nicht mal eine Position, die vernünftigerweise eingenommen werden kann, von der aus sich darüber diskutieren ließe. Ein gewiss wenig politik- und realitätstaugliches Ideal für den Asylpolitiker. Weniger realitätsfremd scheint der Grundsatz, dass „wir doch nicht alle aufnehmen können“. Er suggeriert kein abstraktes Ideal zu sein, sondern konkret und der Realität angemessen. Aber wer ist in diesem Satz alle? Alle knapp sieben Milliarden Menschen weltweit? Alle, die irgendwo auf der Flucht sind? Alle, die nach Deutschland kommen wollen oder nur alle, die es dann auch bis nach Deutschland schaffen? Das „alle“ ist eine Abstraktion, die einfach nur für „zu viele“ steht: „Wir können nicht zu viele aufnehmen“ ist jedoch nur scheinbar konkret, in Wahrheit selbst ein analytischer Satz, steckt doch im „zu viele“ schon das „Nichtkönnen“ und vice versa. Er beteuert nur Realitätstauglichkeit, allerdings ohne sich wirklich auf Realität zu beziehen. Welches Kriterium macht denn aus Vielen, selbst aus historisch einmalig Vielen plötzlich „zu viele“? Und „zu viele“ für wen oder was? Zu viele um das Niveau „unseres“ Wohlstands aufrechtzuerhalten? Eines Wohlstands, der auf der historischen und geographischen Zufälligkeit gründet, in einer relativ frühen Phase in den kapitalistischen Weltmarkt eingetreten zu sein (und die im 19. Jahrhundert damit einhergehende Armut führte zu einer Massenauswanderung von „Wirtschaftsflüchtlingen“ in die USA). Ein Wohlstand, der nicht zuletzt auf ungesühntem Krieg, Zwangsarbeit und Judenvernichtung basiert, darunter auch die Verwüstungen etwa in Südosteuropa durch die Groß- und Urgroßväter, deren Enkel und Urenkel den Nachfahren auch der Verwüsteten als „Wirtschaftsflüchtlinge“ heute die Teilhabe am bundesrepublikanischen Wohlstand verweigern. Die Gefährdung dieses Wohlstands mag wohl prinzipiell real sein und doch ist sie reichlich abstrakt. Es gibt keinen direkten kausalen Zusammenhang zwischen der Zahl der Flüchtlinge und dem, was sich jemand im Monat von seinem Lohn kaufen kann.
Kritik des Asylrechts
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ heißt es in §16a des Grundgesetzes – ein Grundrecht zum Genießen, auf so etwas muss man erstmal kommen. Ausgelöscht ist in der Formulierung, dass Grundrechte zumindest in ihrer bürgerlichen Idee eine Einschränkung staatlicher Verfügungsgewalt sind und keine staatlich gewährte Wohltat. Diese bürgerliche Idee mag zwar nur ein Schein sein, aber doch ein Schein, auf dem letztlich alle bürgerlichen Freiheiten beruhen. Schon die Grundgesetzänderung von 1993, die durch die Drittstaatenregelung das Asylrecht als einen rechtlichen Anspruch, der auch gegen den politischen Willen eingeklagt werden kann, faktisch abgeschafft hat und durch die Praxis der „Duldung“, also der Abhängigkeit vom politischen Willen, ersetzt hat, zeigt, wie prekär Grundrechte in bestimmten politischen Situationen sein können. Nicht nur aus „humanitären“ Gründen gegenüber Flüchtlingen, sondern auch weil die politischen Freiheiten hierzulande, die Sicherheit und Unversehrtheit, ja das Leben nicht minder von der Geltung von Grundrechten abhängen, sollte die Leichtigkeit mit der 1993 das Grundrecht auf Asyl suspendiert wurde und die Selbstverständlichkeit, es heute als eine moralische Angelegenheit der Politik zu verhandeln, das Fürchten lehren.
Und so will es ja das Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar – die Würde einer Abstrak- tion also; Pech also für die Menschen, die hierher flüchten, wenn sie es aus oder über sichere Drittstaaten tun, und dabei niemals als „der Mensch“ als solcher kommen, sondern nur als leibliche, konkrete Einzelne. Der kantische Ausdruck der Würde stellt vor allem auf den Unterschied zwischen Menschen und Dingen ab. Ströme, Welle, Lawine, oder welche Metaphern man sonst noch gewöhnlich dem Wörtchen „Flüchtling“ anhängt, sind aber Naturmetaphorik – und nicht ohne Grund: als Geduldete sind sie Objekte der Duldsamkeit und das kann durchaus auch Zuwendung einschließen, die insbesondere die Deutschen liebend gerne etwa spanischen Straßenhunden zuteil kommen lassen. Ob der Köter gestreichelt oder geprügelt wird, obliegt nicht dem Köter, sondern dem, der die Hand führt, die heute streichelt und morgen prügelt.
So ist in Deutschland auch immer nur von der Menschlichkeit die Rede, als einer honorablen (wie Pädagogen oder Manager es ausdrücken würden:) sozialen Kompetenz, an der es, wie man weiß, auch dem ein oder anderen SS- oder Wehrmachtsoffizier nicht gemangelt haben soll, aber niemals von einer universellen Idee der Menschheit (und sei es nur als eine Idee), die die unsäglich angemaßte Position der Hell- wie Dunkeldeutschen von vorneherein unmöglich machen würde.
Deutsche und europäische Asylpolitik in und außerhalb Europas
Die sogenannte Flüchtlingskrise ist eher eine Krise der Ideologie und Konstitution der Europäischen Union. Der Kern dieser Ideologie ist die Verdrängung der Gewalt als Grundbedingung der Staatlichkeit. Spätestens die Niederlage von Stalingrad machte aus den Deutschen Pan-Europäer – unter deutscher Führung gegen Juden, Bolschewisten und Amerikaner. Schon die Frühphase der Europäischen Gemeinschaft unter französisch-deutscher Initiative war ein Gegenprojekt zu den britisch-amerikanischen Plänen neben dem militärischen Bündnis der NATO eine europäisch-amerikanische Freihandelszone souveräner Staaten einzurichten. Während Frankreich nach dem Verlust des kolonialen Einflusses eine zentraleuropäische Einigung als einzige Möglichkeit weltpolitischen Einfluss zurückzuerlangen sah, fiel es der jungen Bundesrepublik leicht, auf bestimmte Souveränitätsrechte zu verzichten, die sie nach dem Krieg ohnehin nicht innehatte. Die Europäische Gemeinschaft war nie ein Projekt zur Verbrüderung der Menschheit oder auch nur zu den Vereinigten Staaten von Europa, sondern eines zur Gegenhegemonie zu den USA; daher auch die Zielstrebigkeit, mit der zuletzt eine ganze Reihe deutscher Politiker die USA zum Verantwortlichen der „Flüchtlingskrise“ erklärten; ist doch der Antiamerikanismus (nach der erfolgreichen Vernichtung der europäischen Juden und der Insolvenz der Sow- jetunion) sowohl in der weltpolitischen Konstellation der Staaten zueinander als auch im europäischen Gegenmodell zur amerikanischen Souveränität die wesentliche Grundlage der derzeit von Deutschland vielbeschworenen „europäischen Solidarität“. Doch in der EU, die weder Nationalstaat, noch loses Bündnis souveräner Nationalstaaten sein will, kann es „Solidarität“ nur dann geben, wenn die weiterhin bestehenden nationalstaatlichen Interessen zufällig bereinkommen, oder der (immer auch durch die anderen Staaten beschränkte) Hegemon Deutschland eine solche Übereinkunft erzwingen kann.
Die Grenze des Nationalstaats ist ein reales Metaphysikum, gleichzeitig wirklicher und irrealer als die Landschaft, durch die sie verläuft. Gleichgültig, ob sie unsichtbar ist oder sichtbar gemacht wird, hört an ihr die Geltung der Rechtsakte und -ansprüche eines bestimmten Staates einfach auf. Nur die Bereitschaft zum Krieg garantiert die Anerkennung des Grenzverlaufs. Die Staaten der Europäischen Union haben die Grenzen mitnichten abgeschafft, sie haben sie nur verdoppelt und gesplittet zugleich. Die reale Gewalt der Grenzen ist an die europäische Außengrenze verdrängt. Nicht erst seit 2015 fürchtet man in Europa die zahllosen vor allem afrikani- schen Flüchtlinge, die um Krieg und Armut zu entkommen nach Europa fliehen, um Rechtssicherheit und Teilhabe am Wohlstand zu erlangen. Spätestens seit 2003 war Muhamar al-Gaddafi der wichtigste Schlagbaum der Europäischen Union, der, obgleich mutmaßlich für die La Belle- und Lockerbie-Anschläge verantwortlich, seitdem wie kaum ein Diktator von den Europäern hofiert wurde. Während die Europäer verlogen das Ende des Zeitalters der Grenze feierten, inhaftierte und folterte al-Gaddafis Gefolgsleute vorwiegend schwarzafrikanische Flüchtlinge auf dem Weg nach Europa.
Nach der Entmachtung al-Gaddafis stand vorerst kein Autokrat bei Fuß und so musste die Naturgewalt des Mittelmeers vorübergehend ausreichen. Keiner kann sagen, er hätte seit 2011 nichts von den massenhaft Ertrunkenen gewusst; nur ahnte man eben auch, dass der massenhafte Tod Bedingung des europäischen Wohlstandes war. Nach den Umstürzen in Nordafrika landeten bereits 2011 zehntausende Flüchtlinge in Italien und so war es logischerweise die italienische Regierung, die als erste die „europäische Solidarität“ und die Verteilung von Flüchtlingen in Europa einforderte. „Italien muss sein Flüchtlingsproblem selbst lösen“, beschied der damalige Bundesinnenminister Friedrich übrigens. Als dann noch in Syrien ein von Assad wie von seinen Gegnern gleichermaßen mit unfassbarer Brutalität geführter Krieg ausbrach, der spätestens 2013 eine der größten Fluchtbewegungen seit Ende des Zweiten Weltkrieges auslöste, war klar, dass die Zahl der Flüchtlinge nach Europa stark ansteigen würde. Derart überrascht von absehbaren Ereignissen zu werden, war nur erklärbar durch eine seltsame Mischung aus zynischem Provinzialismus – die damals schon Millionen von syrischen Flüchtlingen in der Türkei und im Libanon gingen einen nichts an, wären schließlich weit weg und ein paar Tausend nähme man ja auch symbolisch auf – einer absurden Fetischisierung der Grenzen – Flüchtende würden sich schon an das Dubliner Abkommen halten und sich von den Schildchen aufhalten lassen, die innerhalb des Schengenraums die Nationalgrenzen anzeigen – und der Herrenmenschenideologie, wer alles aufgegeben habe, würde schon so dankbar sein, dass er brav die immer unerträglicheren Zustände in den Flüchtlingslagern an der europäischen Außengrenze über sich ergehen lasse, anstatt unregistriert weiter zu reisen, wie es jeder, der halbwegs bei Verstand ist, täte.
Das macht die Debatte über Flüchtlinge so absurd: Weder weil Deutschland die Flüchtlinge mit offenen Armen empfangen hätte, noch wegen einer Merkel’schen „Politik der offenen Grenzen“ – so als ob bei Passau eine Zugbrücke stünde, die auf Befehl runtergelassen oder hochgezogen werden kann – kommen die meisten Flüchtlinge in Europa nach Deutschland; sondern weil sie sich hier größere Chancen auf ein besseres Leben ausrechnen, als in Italien, Griechenland und Bulgarien. Doch die Europäer dürfen wohl vorerst aufatmen: Mit Erdogan scheint nicht trotz, sondern gerade wegen seines gelegentlich lockeren Umgangs mit Grundrechten ein würdiger Nachfolger al-Gaddafis gefunden.
Was die Selbstfeier deutscher Großzügigkeit so zynisch und die Anklage einer zu freundlichen Asylpolitik so dumm macht, ist der Umstand, dass die große Zahl der Flüchtlinge ja nicht wegen, sondern trotz der deutschen Asylpolitik nach Deutschland kommt. Daran werden auch neue Einwanderungsgesetze und Obergrenzen wenig ändern – es sei denn, und das wäre katastrophal, man zielt damit auf die Abschiebung in Herkunftsländer, in denen unmittelbare Gefahr droht und in die daher bislang noch nicht abgeschoben wurde. Dass es darauf hinauslaufen wird, zeigt der Plan der Bundesregierung, vermehrt nach Afghanistan abzuschieben.
Das Flugblatt ist die gekürzte Fassung eines von der Redaktion Pólemos im März veröffentlichten Textes. Hier nachzulesen.