Manfred Hinz – Stefan Breuer, Aspekte totaler Vergesellschaftung * Rezension

Manfred Hinz

Stefan Breuer, Aspekte totaler Vergesellschaftung

Der Band versammelt Aufsätze und Rezensionen, die von 1975 bis 1985 im “Leviathan” und anderen Zeitschriften erschienen. Die Texte des ersten Teils, der Frankfurter Schule gewidmet, schwanken eigenartig zwischen einer philologischen Analyse der Theoriedifferenzen zwischen z.B. Adorno und Horkheimer (15ff.), wonach Horkheimer einfach eine radikalisierte Variante der idealistischen Philosophie vertrete, während Adorno umgekehrt die Sprengkraft seiner Fetischismuskritik durch seine metahistorische Theorie der Naturbeherrschung neutralisiere, und einem unmittelbaren Rückschluß aus dem diagnostizierten “Verfall der Philosophie” auf einen irgendwie analogen Zustand der Gesellschaft. Daß z.B. die Totalitätskategorie immer unformulierbarer werde und daher vielleicht nicht mehr aufrechterhalten werden könne, weist für den Autor gleich daraufhin, “daß die Geschichte in ein Stadium getreten ist, in dem nicht mehr das Endliche, Besondere, Empirische die Formen der Vermittlung vorgibt, sondern das Unendliche, Absolute, Allgemeine: ein Stadium, in dem das konstitutive Prinzip sich auf die Endlichkeil nicht mehr nur äußerlich bezieht, sondern diese dergestalt umwälzt, daß es in ihr zur Erscheinung gelangt” (9). Durch diese einigermaßen pathetische Rekapitulation von Frankfurter Leerformeln – “Das Empirische” ist mindestens ebenso abstrakt wie sein Gegenteil – wird subjektivistische “Globalgeschichte” (nach dem Terminus von Foucault; vgl. 306) der banalsten Sorte geschrieben und gleichzeitig so getan, als wäre die Verdinglichung von dem durch die Verdinglichungskategorie erleuchteten Blick problemlos und “global” zu durchschlagen. Wäre der Verfasser bei seinen philologischen Beobachtungen, innerhalb deren Philosophen wie Adorno oder Habermas ebensoviel (oder wenig) Dignität beanspruchen können wie alle anderen auch, geblieben, hätte er sich derart unvermittelte Sprünge in die Geschichtsprophetie ersparen können. Aber, wie es in seiner Habermas-Kritik heißt, der Platz, den die Frankfurter Schule “in den Auseinandersetzungen der sechziger Jahre einnahm, ist seither leer geblieben und hält durch eben diese Leere die Erinnerung an das wach, was Theorie einmal bedeuten konnte” (52). Es handelt sich um eine Leerstelle, die auf Grund des gesellschaftlichen Zustandes wohl auch leerbleiben muß und daher auch vom Autor dieses Buches (mit all ihrer Faszination) freigelassen wird.

Der zweite Abschnitt “Politik und Recht” betreibt entgegen dem ersten eine durchaus traditionelle Geschichtsbetrachtung mit allerdings universalhistorischen Ansprüchen. Es kann hier nicht darum gehen, historische Fehler (wie die falsche Darstellung der faschistischen “squadre”; 203) zusammenzutragen; interessanter ist wohl, daß sich die historische Darstellung immer unterhalb einer nie bezweifelten Hegemonie des “Begriffs” ansiedeln muß. So stellt der Autor treffend die Differenzen zwischen dem deutschen und dem italienischen Faschismus dar und plädiert für eine genaue Analyse der historischen Kontingent, kommt dann aber zu dem Ergebnis: “Während in Italien der kapitalistische Modernisierungsprozeß die traditionalen Institutionen und Mentalitäten nur erst so weit untergraben hatte, daß wohl die Diktatur eines faschistischen Führers, nicht aber eine tiefgreifende Faschisierung der Gesellschaft möglich war, war dieser Prozeß in Deutschland bereits so weit fortgeschritten, daß der Faschismus die ihm innewohnenden Möglichkeiten ungehemmt entfalten konnte” (222). Hier wird kontingente Geschichte reduziert auf einen abstrakten Faschismusbegriff, dem der deutsche Fall besser, der italienische weniger gut entsprochen habe, ohne daß dieser Begriff selbst überhaupt diskutiert würde. Ein ähnliches Ergebnis konnte man im übrigen vor zwanzig Jahren bei Ernst Noltc auch schon nachlesen.

Beim letzten Abschnitt mit “Kritiken und Polemiken” fehlt, da ihr Anlaß in der Regel schon zurückliegt, weithin das Interesse. Wichtig ist dieses Buch vielleicht am ehesten als Dokument des Zusammenbruchs der von der Frankfurter Schule (und auch von ihren Nachfolgern) stets beanspruchten geradezu ciceronianischen Universalkompetenz. Hier zeigt sich nun, daß sie weder den Ansprüchen der Textphilologie noch denen der positivistischen Tatsachenforschung genügen kann. Eine Entscheidung zwischen diesen beiden Offerten wird sich vielleicht nicht mehr lange hinausschieben lassen.

Aus: Das Argument N° 163 (Mai/Juni 1987), S. 434 f.

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